An der Altmannsteinstrasse 11+13 in Höri ist der Neubau von zwei MFH geplant. Die beiden Gebäude weisen je 5 Geschosse auf und sind durch die gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden. Es ist mit maximalen Baugrubentiefen gegen die Altmannsteinstrasse von rund 3.5 m zu rechnen.
Die Baugrunduntersuchung hat aufgezeigt, dass die Fundation im Bereich von 2 - 3 m mächtigen Seeablagerungen erfolgen wird. Darunter folgen gut tragfähige Kiessande. Die Setzungsberechnungen zeigen, dass ohne Massnahmen grössere Setzungsbeträge resultieren können. Basierend auf den Setzungsberechnungen wurde ein Fundationskonzept ausgearbeitet. Die höchsten Setzungsbeträge liegen im Bereich des mehrstöckigen Hochbaus. Zur Reduktion der Setzungen wurde ein Materialersatz im Bereich der mehrstöckigen Hochbauten sowie unter den Stützenfundamenten der Tiefgarage eingebaut und mit ME-Messungen kontrolliert.
Gegen die Altmannsteinstrasse wurde ein vertikaler Baugrubenabschluss mittels einer Rühlwand notwendig. Dieser war ca. 3.5 m hoch und frei auskragend. Die Tiefgaragenaussenwand wurde direkt an die Rühlwand betoniert, womit der Platz für den Arbeitsraum gespart werden konnte.