Durch die heutige, starke Versiegelung des Bodens wird die Grundwassererneuerung stark behindert und damit unsere Trinkwasserressourcen geschmälert. Dem Gesetzgeber ist es daher ein grosses Anliegen, die Grundwasserbilanz wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Er hat im Gewässerschutzgesetz Grundeigentümer verpflichtet, sauberes Regenwasser im Untergrund zu versickern, sofern dies die geologischen Verhältnisse zulassen.
Auf kommunaler Stufe werden zunächst planungsrechtlich Gebiete ausgeschieden, in denen eine Versickerung von sauberem Regenwasser möglich und sinnvoll ist. Bei Altbauten und Neubauvorhaben wird vor Ort geprüft, ob eine Versickerung machbar ist und mit Feldversuchen gemessen, welches Aufnahmevermögen der örtliche Untergrund aufweist. Mit diesen Grundlagen werden Versickerungskonzepte und schliesslich Versickerungsbauwerke unter Berücksichtigung geeigneter Regenwasserrückhaltemassnahmen (Retention) konzipiert und erstellt.
Unsere Geologen und Hydrogeologen weisen langjährige Erfahrung und umfassendes Know-How im Bereich Liegenschaftsentwässerung auf. Unsere Stärke liegt darin, dass wir Gesamtkonzepte von der Machbarkeitsstudie bis zur Ausführungsbegleitung/ Anlagenabnahme aus einer Hand anbieten können.