Umweltverträglichkeit - Sanierung / Ersatzbau Flughafen Speck

Der „Flugplatz Speck“ plante im Jahr 2013 die Sanierung bzw. den Ersatzbau einiger seiner baulichen Einrichtungen. Durch die Sanierung von älteren Anlagen sowie durch das Zusammenführen von Administration, C-Büro und Pilotenvorbereitung sollte der Flugbetrieb erheblich vereinfacht werden. Die Sanierung bzw. die Ersatzbauten des Flugplatzes Speck unterlagen gemäss Art. 37 Abs. 1 und 2 des Luftfahrtgesetztes (LFG) dem Plangenehmigungsverfahren. Die zuständige Genehmigungsbehörde war das BAZL.

Zum Zeitpunkt dieses Auftrages war es unklar, ob das Vorhaben UVP-pflichtig sein würde. SC+P wurde daher damit beauftragt, eine Umweltbeurteilung zu erarbeiten, in welcher sämtlich umweltrechtlich relevanten Bereiche aufgezeigt und beurteilt werden sollten. Der Bericht bildete für die zuständigen Behörden eine Grundlage für die Beurteilung einer allfälligen UVP-Pflicht.